Bürozeiten:
Montag bis Freitag
9:00 - 12:00 Uhr &
14:00 - 17:00 Uhr
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Christine Hohmann
Pützgasse 4
42719 Solingen
Tel.: (0212) 31 60 60
Fax: (0212) 23 111 77
RAin.Hohmann@Telebel.de
CHRISTINE HOHMANN
RECHTSANWÄLTIN
Was Sie erwarten können
Die Rechtsanwältin ist die berufene unabhängige Beraterin und Vertreterin in allen Rechtsangelegenheiten.
Sie ist:
umfassend ausgebildet und hoch qualifiziert
unabhängig und loyal
zu strenger Verschwiegenheit verpflichtet und berechtigt
nicht befugt, widerstreitende Interessen zu vertreten
berufshaftpflichtversichert
Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch eine Rechtsanwältin seiner / ihrer Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen.
(Das sagen im übertragenen Sinn das Gesetz und die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf)
Anwältin
Damit Sie wissen, mit wem Sie es zu tun haben
Christine Hohmann
Rechtsanwältin
Nach dem Abitur habe ich bei der Stadtsparkasse Kamen eine
Lehre zur Bankkauffrau absolviert.
Danach studierte ich in Würzburg Jura und habe dort das 1. und im Jahre 1989 das 2. Staatsexamen abgelegt. Das 2. Staatsexamen
ist die Befähigung zum Richteramt und auch Voraussetzung zur Zulassung als Rechtsanwältin.
Nach dem Studium und dem Referendariat war ich an der Universität Würzburg am Institut für Internationales Privatrecht alswissenschaftliche Mitarbeiterin tätig.
1990 erhielt ich die Zulassung als Rechtsanwältin, seit 1992 bin ich in Solingen-Wald als niedergelassene Rechtsanwältin für meine Mandanten tätig.
Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltsverein DAV, der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf,
sowie im Solinger Anwaltsverein.
Weiterhin bin ich langjähriges Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht des DAV.
Rechtsgebiete
Familienrecht
Ehevertrag – Trennung – Ehescheidung und Scheidungs-folgesachen – Unterhalt – Zugewinn / Versorgungsausgleich Gütertrennung - Kindesunterhalt – Sorgerecht – Besuchs-
bzw. Umgangsrecht - Vertretung bzw. Verfahrenspflegschaft
in Kindschaftssachen – Unterbringung – Betreuung
Unterhaltsheranziehung - Elternunterhalt
Erbrecht – Betreuungsrecht
Erben und Vererben – Testament – Pflichtteilsrecht
Schenkung – Vermächtnis - Beratung von Erblasser
und/oder Erben – Erbengemeinschaften - Außergerichtliche Einigung und Vergleich - vorgerichtliche und gerichtliche
Vertretung - Vertretung bzw. Verfahrenspflegschaft bei
Betreuung, Unterbringung, freiheitsentziehenden Maßnahmen
Arbeitsrecht
Beratung beim Abschluss von Arbeits-, Anstellungs- sowie Dienstverträgen - Beratung sowie außergerichtliche und
gerichtliche Vertretung bei Abmahnung, Zeugnis, Kündigung
Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht
Schadensabwicklung bei Verkehrsunfall – Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld - Vertretung gegenüber gegnerischer Haftpflicht, Behörden, Gutachtern.
Verteidigung bei Ordnungswidrigkeit-/Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen
Mietrecht
Mietvertrag – Nebenkostenabrechnung – Mietkaution
Mietmängel - Kündigung – Räumungskündigung
Kaufrecht – Vertragsrecht
Beratung und Prüfung von Verträgen – Gewährleistung
Reklamation – Rücktritt – Schadenersatz – Probleme bei Dienstleistungsverträgen z.B. Internet – Telekommunikation Versicherungen – Banken usw.
Das Mandat
Pflichten
Die Rechtsanwältin ist die berufene unabhängige Beraterin und Vertreterin in allen
Rechtsangelegenheiten § 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Die Pflichten der Rechtsanwältin gegenüber ihren Mandanten finden Sie hier
Die Kostenfrage
Wann, unter welchen Umständen und inwieweit die vorgerichtlichen und gerichtlichen Kosten von der Gegenseite zu tragen sind, erkläre ich Ihnen gerne.
Kosten der anwaltlichen Vertretung vor Gericht:
Für die Vertretung vor Gericht sind die gesetzlichen Gebühren des RVG gesetzlich vorgeschrieben.
Geringere Gebühren sind gesetzlich nicht zulässig. Höhere Gebühren, Vereinbarung von Stunden
-sätzen, Honorarvereinbarung oder Vereinbarung eines Erfolgshonorar sind unter Umständen zulässig Nähere Details erkläre ich Ihnen auf Wunsch kostenfrei gerne.
Einen Auszug aus der Gebührentabelle RVG finden Sie hier
Rechtsschutzversicherung
Ich berate Sie gerne kostenfrei, wie Sie Ihre Kostenübernahmeansprüche gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung durchsetzen können
Prozesskostenhilfe beantrage ich für Sie kostenfrei bei Vorlage der Voraussetzungen. Über die Voraussetzungen berate ich Sie gerne.
Beratung
Ihre Rechtsschutzversicherung, Haftpflichtversicherung, Ihre Bank, Ihr Autohaus oder Ihr Telefonanbieter dürfen Ihnen seit dem 01.07.2008 auch Rechtsberatung anbieten. Die Frage ist sicher berechtigt, ob diese Beratung (insbesondere wenn sie nichts kostet) umfassend, seriös, kompetent und individuell ist. Aber kann eine solche Rechtsberatung sich überhaupt nur an Ihren persönlichen Interessen orientieren? Oder kann es sein, dass nicht nur, aber vor allem auch deren eigenen Interessen im Vorder- + Hintergrund stehen? Bei Mieter-+ Haus-+ Grundbesitzervereinen müssen Sie kostenpflichtig Mitglied sein, um gegen weitere Kosten Rechtsvertretung zu erhalten. Verbraucherzentralen werden vom Land steuerlich subventioniert und bieten eine Vielzahl von Rechtsberatung. Eventuell dauert es, bis Sie einen Termin für eine Rechtsberatung und oder anwaltliche Rechtsvertretung erhalten.
Wenn es lediglich um eine generelle Auskunft und/oder Information auf einem Rechtsgebiet geht, ist oftmals eine Rechtsberatung durch eine Beratungskraft sinnvoll. Auf verschiedenen Rechtsgebieten und für eine große Anzahl von Fragen erhalten Sie hier Rechtsberatung/Auskunft/Information.
Für die Rechtsberatung bzw. außergerichtliche Rechtsvertretung zahlen sie hier gleiche Gebühren bei gleicher Leistung wie bei der Verbraucherzentrale NRW.
Für anwaltliche Erstberatung bzw. Gutachten insbesondere bei familien-, erb- und betreuungsrechtliche Erstberatung berechne ich die gesetzlichen Gebühren des RVG.
Weiteres und nähere Einzelheiten zu den Kosten der anwaltlichen Beratung
finden Sie hier
Beratungshilfescheine erhalten Sie beim Amtsgericht bei Vorlage Ihrer Einkommensbelege (Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid), des Mietvertrags mit Zahlungsquittungen, auch für Strom, Heizung, sonstige Aufwendungen (ggfs. Kredite).
Beachten Sie dazu diesen Hinweis des Amtsgerichts Solingen.
Dokumente
Service
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Impressum
Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 5 TMG (Telemediengesetz)
Rechtsanwältin Christine Hohmann
Pützgasse 4
42719 Solingen
Telefon (0212) 31 60 60
Email: RAin.Hohmann@Telebel.de
Ust-Ident-Nummer 129/5050/1057
Finanzamt Solingen-West
Hinweise
Meine amtliche Berufsbezeichnung
Christine Hohmann, Rechtsanwältin
Die Berufsbezeichnung wurde verliehen in der Bundesrepublik Deutschland.
Ich kann meine Mandanten vor allen Amts-, Land-
und Oberlandesgerichten, allen Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten, Obergerichten - ausgenommen
dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen - vertreten.
Meine Tätigkeit unterliegt folgenden berufsrechtlichen Ordnungen
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Standesregeln für Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln)
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) seit 01.07.2004
Die jeweiligen Texte dieser Ordnungen können Sie auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer abrufen.
Den jeweiligen Text dieser Ordnungen finden sie hier
Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Freiligrathstraße 25 40479 Düsseldorf ist zuständig. Bei Streitigkeiten zwischen Mandanten und Rechtsanwälten besteht dort auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung.
Weitere Informationen finden Sie auch hier.
Hinweis zur Online-Streitschlichtung und Links
https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage
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