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    CHRISTINE HOHMANN

    RECHTSANWÄLTIN

     

     

  • Was Sie erwarten können

    Die Rechtsanwältin ist die berufene unabhängige Beraterin und Vertreterin in allen Rechtsangelegenheiten.
     
    Sie ist:

    • umfassend ausgebildet und hoch qualifiziert

    • unabhängig und loyal

    • zu strenger Verschwiegenheit verpflichtet und berechtigt

    • nicht befugt, widerstreitende Interessen zu vertreten

    • berufshaftpflichtversichert

      Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch eine Rechtsanwältin seiner / ihrer Wahl  beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen.

      (Das sagen im übertragenen Sinn das Gesetz und die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf) 

  • Anwältin

    Damit Sie wissen, mit wem Sie es zu tun haben 

    Christine Hohmann

    Rechtsanwältin

    Nach dem Abitur habe ich bei der Stadtsparkasse Kamen eine
    Lehre zur Bankkauffrau absolviert.
     
    Danach studierte ich in Würzburg Jura und habe dort das 1. und im Jahre 1989 das 2. Staatsexamen abgelegt. Das 2. Staatsexamen
    ist die Befähigung zum Richteramt und auch Voraussetzung zur Zulassung als Rechtsanwältin.

     
    Nach dem Studium und dem Referendariat war ich an der Universität Würzburg am Institut für Internationales Privatrecht alswissenschaftliche Mitarbeiterin tätig.
     
    1990 erhielt ich die Zulassung als Rechtsanwältin, seit 1992 bin ich in Solingen-Wald als niedergelassene Rechtsanwältin für meine Mandanten tätig.
     
    Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltsverein DAV, der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf,
    sowie im Solinger Anwaltsverein.
     
    Weiterhin bin ich langjähriges Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht des DAV.

  • Rechtsgebiete

    Familienrecht

    Ehevertrag – Trennung – Ehescheidung und Scheidungs-folgesachen – Unterhalt – Zugewinn / Versorgungsausgleich  Gütertrennung - Kindesunterhalt – Sorgerecht – Besuchs-
    bzw. Umgangsrecht - Vertretung bzw. Verfahrenspflegschaft
    in Kindschaftssachen – Unterbringung – Betreuung 
    Unterhaltsheranziehung - Elternunterhalt

    Erbrecht – Betreuungsrecht

    Erben und Vererben – Testament – Pflichtteilsrecht
    Schenkung – Vermächtnis - Beratung von Erblasser
    und/oder Erben – Erbengemeinschaften - Außergerichtliche Einigung und Vergleich - vorgerichtliche und gerichtliche
    Vertretung - Vertretung bzw. Verfahrenspflegschaft bei
    Betreuung, Unterbringung, freiheitsentziehenden Maßnahmen

    Arbeitsrecht

    Beratung beim Abschluss von Arbeits-, Anstellungs- sowie Dienstverträgen - Beratung sowie außergerichtliche und
    gerichtliche Vertretung bei Abmahnung, Zeugnis, Kündigung

    Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht

    Schadensabwicklung bei Verkehrsunfall – Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld - Vertretung gegenüber gegnerischer Haftpflicht, Behörden, Gutachtern.
    Verteidigung bei Ordnungswidrigkeit-/Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen

    Mietrecht

    Mietvertrag – Nebenkostenabrechnung – Mietkaution
    Mietmängel - Kündigung – Räumungskündigung

    Kaufrecht – Vertragsrecht

    Beratung und Prüfung von Verträgen – Gewährleistung
    Reklamation – Rücktritt – Schadenersatz – Probleme bei Dienstleistungsverträgen z.B. Internet – Telekommunikation  Versicherungen – Banken usw.

  • Das Mandat

    Pflichten
    Die Rechtsanwältin ist die berufene unabhängige Beraterin und Vertreterin in allen
    Rechtsangelegenheiten § 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
     
    Die Pflichten der Rechtsanwältin gegenüber ihren Mandanten finden Sie hier
     
    Die Kostenfrage 
    Wann, unter welchen Umständen und inwieweit die vorgerichtlichen und gerichtlichen Kosten von der Gegenseite zu tragen sind, erkläre ich Ihnen gerne.
     
    Kosten der anwaltlichen Vertretung vor Gericht:
    Für die Vertretung vor Gericht sind die gesetzlichen Gebühren des RVG gesetzlich vorgeschrieben.
    Geringere Gebühren sind gesetzlich nicht zulässig. Höhere Gebühren, Vereinbarung von Stunden
    -sätzen, Honorarvereinbarung oder Vereinbarung eines Erfolgshonorar sind unter Umständen zulässig Nähere Details erkläre ich Ihnen auf Wunsch kostenfrei gerne.
     
    Einen Auszug aus der Gebührentabelle RVG finden Sie hier
     
    Rechtsschutzversicherung
    Ich berate Sie gerne kostenfrei, wie Sie Ihre Kostenübernahmeansprüche gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung durchsetzen können
     
    Prozesskostenhilfe beantrage ich für Sie kostenfrei bei Vorlage der Voraussetzungen. Über die Voraussetzungen berate ich Sie gerne.

  • Beratung

    Ihre Rechtsschutzversicherung, Haftpflichtversicherung, Ihre Bank, Ihr Autohaus oder Ihr Telefonanbieter dürfen Ihnen seit dem 01.07.2008 auch Rechtsberatung anbieten. Die Frage ist sicher berechtigt, ob diese Beratung (insbesondere wenn sie nichts kostet) umfassend, seriös, kompetent und individuell ist. Aber kann eine solche Rechtsberatung sich überhaupt nur an Ihren persönlichen Interessen orientieren? Oder kann es sein, dass nicht nur, aber vor allem auch deren eigenen Interessen im Vorder- + Hintergrund stehen? Bei Mieter-+ Haus-+ Grundbesitzervereinen müssen Sie kostenpflichtig Mitglied sein, um gegen weitere Kosten Rechtsvertretung zu erhalten. Verbraucherzentralen werden vom Land steuerlich subventioniert und bieten eine Vielzahl von Rechtsberatung. Eventuell dauert es, bis Sie einen Termin für eine Rechtsberatung und oder anwaltliche Rechtsvertretung erhalten.

    Wenn es lediglich um eine generelle Auskunft und/oder Information auf einem Rechtsgebiet geht, ist oftmals eine Rechtsberatung durch eine Beratungskraft sinnvoll. Auf verschiedenen Rechtsgebieten und für eine große Anzahl von Fragen erhalten Sie hier Rechtsberatung/Auskunft/Information.

    Für die Rechtsberatung bzw. außergerichtliche Rechtsvertretung zahlen sie hier gleiche Gebühren bei gleicher Leistung wie bei der Verbraucherzentrale NRW.

    Für anwaltliche Erstberatung bzw. Gutachten insbesondere bei familien-, erb- und betreuungsrechtliche Erstberatung berechne ich die gesetzlichen Gebühren des RVG.

    Weiteres und nähere Einzelheiten zu den Kosten der anwaltlichen Beratung

    finden Sie hier

    Beratungshilfescheine erhalten Sie beim Amtsgericht bei Vorlage Ihrer Einkommensbelege (Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid), des Mietvertrags mit Zahlungsquittungen, auch für Strom, Heizung, sonstige Aufwendungen (ggfs. Kredite).
    Beachten Sie dazu diesen Hinweis des Amtsgerichts Solingen.
     

     

  • Anfahrt